Anklage gegen Syrer
Den 22 und 23 Jahre alten Syrern wird Notzucht, gemeinsamer Drogenhandel und unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Gegen acht weitere Täter sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die Täter stammen aus Syrien und Algerien, einer davon besitzt einen deutschen Paß.
Der 22jährige Hauptangeklagte hatte Mitte Oktober ein 18jähriges Mädchen, das sich in einem wehrlosen Zustand befand, nach dem Besuch eines Tanzlokals in ein Gebüsch gezerrt und geschändet. Anschließend animierte er seine Mittäter, dasselbe zu tun. Der Haupttäter war der Polizei bereits als Serientäter bekannt und wurde per Haftbefehl gesucht. Weiterlesen
Weiterer Promotionsbetrug

Die Freie Universität Berlin hat eine Überprüfung der Doktorarbeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey eingeleitet. Ein unabhängiges Recherche-Netzwerk hatte auf 49 von 200 Seiten nicht gekennzeichnete Textübernahmen entdeckt.
Desweiteren fanden sich zahlreiche Stellen mit willkürlichen Quellenangaben, die gar nicht zu der jeweiligen Aussage paßten. Der Jura-Professor Gerhard Dannemann spricht von einem ernstzunehmenden Fall.
Giffey selbst leugnet das bewußte Plagiat und behauptet, sie habe ihre Arbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ verfaßt. Das Thema ihrer Arbeit lautete „“Europas Weg zum Bürger – die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft“, was eher nach einer Gefälligkeitsschrift als nach einer wissenschaftlichen Arbeit aussieht.
Illegaler Datensammler
Dies betrifft auch die bereits vom Konzern gekauften Anwendungen wie „Instagram“ und „WhatsApp“, die als Drittquellen zu betrachten sind. Die Verfügung betrifft ebenso die Verwendung des „Gefällt-mit“-Knopfes auf Internetseiten anderer Anbieter.
Der Betreiber darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von externen Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Weiterlesen
Sittenstrolch in Köln
Das hielt ihn nicht davon ab, nach eineinhalb Stunden zurückzukehren und seine Schandtat zu wiederholen. Daraufhin wurde er erneut festgenommen und mußte die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen.
Mörder verhöhnen Opfer

Vor dem Landgericht Dessau begann heute der Prozeß gegen zwei illegale Einwanderer aus Afghanistan wegen des Mordes an einen 22jährigen Herzkranken in Köthen.
„Es tut mir unglaublich leid“, heuchelte der 17jährige Angeklagte gegenüber den Angehörigen. „„Sie haben einen Sohn, Bruder, Freund verloren“, fügte er – offenbar mit seinem Verteidiger einstudiert – hinzu. Dann sprach er von einem „schrecklichen Unfall“.
Die Anklage lautet aus nicht nachvollziehbaren Gründen lediglich auf „gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge“. Obwohl das Opfer bereits auf dem Boden lag, schlugen und traten die Angeklagten weiter auf ihn ein. Weiterlesen
Kündigung rechtswidrig
Die Hochschule warf der Professorin eine unerlaubte Nebentätigkeit vor. Dies war ihr aber bereits jahrelang bekannt und toleriert. Desweiteren warf die Hochschule der Professorin unentschuldigtes Fernbleiben und eigenmächtiges Engagieren eines Korrekturassistenten und externen Lehrbeauftragten vor. Dies war jedoch aufgrund einer Erkrankung nötig geworden.
Den Vorwurf, andere Mitarbeiter zu „diffamieren“, konnte die Hochschule nicht belegen, und ein weiterer Vorwurf, Verletzung der Residenzpflicht, erwies sich als haltlos, weil es eine solche Pflicht gar nicht gab.
Der Präsident der Hochschule zeigte sich verärgert über das Urteil. Die Professorin war bei der Bundestagswahl für die AfD als Kandidatin angetreten.
Doktortitel entzogen
Der Entscheidung ist eine mehrmonatige Untersuchung vorausgegangen. Für die überprüften Passagen gab der Politiker zwar eine Quelle an, fügte aber wörtlich oder fast wörtlich übernommene Texte anderer Autoren ein.
Der Promotionsbetrüger gab in seiner Stellungnahme an, er habe „keinen Täuschungsvorsatz“ gehabt, und berief sich auf die Zitierweise seines Betreuers. Er will gegen die Entscheidung klagen.