Anklage gegen Syrer

Freiburg. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die ersten zwei von zehn Sittlichkeitsverbrechern im Fall der Freiburger Gruppenvergewaltigung Anklage erhoben.
Den 22 und 23 Jahre alten Syrern wird Notzucht, gemeinsamer Drogenhandel und unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Gegen acht weitere Täter sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die Täter stammen aus Syrien und Algerien, einer davon besitzt einen deutschen Paß.
Der 22jährige Hauptangeklagte hatte Mitte Oktober ein 18jähriges Mädchen, das sich in einem wehrlosen Zustand befand, nach dem Besuch eines Tanzlokals in ein Gebüsch gezerrt und geschändet. Anschließend animierte er seine Mittäter, dasselbe zu tun. Der Haupttäter war der Polizei bereits als Serientäter bekannt und wurde per Haftbefehl gesucht. Ihm werden außérdem zwei Fälle gefährlicher Körperverletzung und ein weiteres versuchtes Sittlichkeitsdelikt zur Last gelegt.
Bereits im September 2017 vergewaltigte er zusammen mit zwei Komplizen in seiner Wohnung ein 19jähriges Mädchen. Zu einem Prozeß kam es bisher nicht. Erst nach der Gruppenvergewaltigung, die überregional Schlagzeilen machte und sich nicht mehr vertuschen ließ, wurde er festgenommen.
Ein elfter Täter, nach dem die Polizei mit einem Phantombild fahndet, läuft noch frei herum.

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